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Spielregel
Artikel 1:
Für eine Mitgliedschaft
im Club der hundert Bergpässe muss man mindestens hundert verschiedene
Bergpässe mit dem Fahrrad bezwungen haben, darunter fünf mit 2000
m oder höher für jeweils hundert weitere Pässe..
Artikel 2:
Es werden nur Pässe angerechnet
die offiziell als solche bezeichnet werden und
-
Pässe, die in den Katalogen
des Klubs der hundert Pässe unter Berücksichtigung letzten Aktualisierung
eingetragen sind;
-
für Länder ohne Kataloge,
die Pässe, die einen solchen Namen besitzen oder lokale, regionale
die oder nationale Äquivalente, die in kartographischen Quellen oder
Dokumenten verzeichnet sind, die vom Klub für verläßlich gehalten
wurden.
Artikel 3:
Die Kandidaten sowie im Klub der
hundert Pässe eingeschriebene Mitglieder, müssen keinen Beweis ihrer Überquerung
der Pässe erbringen. Der Klub vertraut auf die Aufrichtigkeit der Angaben.
Artikel 4:
Der Klub der hundert Pässe erkennt
keine Gefälligkeitspässe an, d. h. zweckdienliche Pässe, deren Name nicht
gebrauchsüblich ist und auf keinem früheren Dokument erscheint.
Artikel 5:
Jedes Jahr wird ein sommerliches
Treffen auf der Höhe eines Passes organisiert, der dem Klub hervorzuhebenswert
ist.
Artikel 6:
Die Übermittlung der ersten Liste
enthält eine Verpflichtung, die vorliegende Spielregel zu respektieren.
Die Anmeldemodalitäten sind folgende:
-
Erstanmeldung:
-
sein
numeriertes und personalisiertes Diplom "hundert Pässe
-
die Medaille des Klubs
-
die Jahreszeitschrift des Klubs
-
den
jährlichen Bericht "Infos hundert Pässe"
Der Schriftverkehr, die Pässeliste und
die Anmeldegebühr sind an das Sekretariat des Klubs zu senden.
- Verlängerung der Mitgliedschaft:
Jährlich zwischen dem 1. Oktober und am 31. Januar
übermitteln die Mitglieder zusammen mit dem Jahresbeitrag die Liste
der neuen Pässe, die in der Saison überquert wurden,an ihren nationalen
oder territorialen Delegierten. Dieser Beitrag von 10 € (aktualisierbar)
ermöglicht es, in die Ehrentabelle in der jährlichen Zeitschrift eingetragen
zu werden und am Leben des Klubs teilzunehmen.
Diese Listen werden vom Sekretär des Klubs mit der
Unterstützung der Delegierten geprüft, um die Übereinstimmung mit
der Spielregel festzustellen.
Die Adresse des Sekretariats des Klubs und jene der
nationalen und territorialen Delegierten befinden sich auf den Seiten
der jährlichen Zeitschrift und auf der die Internet-Adresse des Klubs.
(http://www.centcols.org/)
Anhang zur Spielregel
Kommetare zu Artikel 1:
Unter Fahrrad versteht man jedes
Gerät, das allein durch Muskelkraft bewegt wird, zumeist handelt es sich
um ein zweirädriges Gefährt, auch Dreiräder werden anerkannt.
Der Gebrauch von mechanischen Aufstiegshilfen ist nicht zulässig.
Es zulässig, einen Pass zu zählen, der abfahrenderweise überquerten wird.
Die nicht befestigten Pässe werden ebenso
anerkannt wie Straßenpässe.
Schwierige Passanstiege können teilweise zu Fuß
mit Schieben (auch Tragen) des Fahrrads überquert werden.
Hundert verschiedene Pässe: derselbe Pass wird nur einmal gezählt, selbst
wenn er mehrfach überquert wurde ist und durch verschiedene Aufstiege.
Es ist keine Minimalhöhe vorgeschrieben.
Pässe können in allen Ländern an der Welt überquert
werden.
Die Ehrentabelle in der jährlichen Zeitschrift erfaßt für jedes Mitglied
die Gesamtzahl der überquerten Pässe und die Anzahl der "+ 2000 m" Pässe.
Kommentare zu Artikel 2:
Auf Französisch enthält der
Begriff "Pass" implizit einen topographischen Charakter. In Anbetracht
der Vielzahl anzutreffender Geländekonfigurationen ist die durch den Klub
berücksichtigte minimale Definition des topographischen Charakters eines
Passes die folgende: Punkt eines bevorzugten Überganges, der durch die
Geländeform bedingt, auf einer Wasserscheide angesiedelt ist und ausser
einem Gipfel.
Es werden zahlreiche Bezeichnungen anstelle des Wortes "Pass (col)" benutzt:
collet, pas, port, baisse, selle, brèche, hourquette, usw. Der Katalog
der Pässe von Frankreich enthält die Liste der Bezeichnungen, die gebräuchlich
sind, einen Pass zu bezeichnen. Ebenso enthalten die Pässekataloge der
verschiedenen Länder oder Regionen eine Liste der Bezeichnungen, die als
lokale Ortsname vorkommen und einen Pass zu bezeichnen.
Eine Bezeichnung legt nicht eindeutig einen Pass fest: z. B. "collet"
in Frankreich, "colle" in Italien, "alto" in Spanien, "Höhe" in Deutschland/Österreich,
"Egg" oder "Eck(e)" in der Schweiz können auch für einen Gipfel oder einen
Bergrücken stehen und nicht für einen Pass. Ebenso können "pas " oder
"pass" in deutschsprachigen oder britischen Ländern für eine Schlucht
oder eine besondere Flusspassage stehen. In diesen Fällen sind sie nicht
in den Katalogen wegen der Unzulänglichkeit ihres topographischen Charakters
enthalten (siehe wohlbekanntes Beispiel: "Pas de la Case" an der Grenze
zu Andorra).
"Pass, der diesen Namen trägt" : ein Pass muß auf einer Referenzquelle
durch eine oben erwähnte allgemeine Bezeichnung und einem spezifischen
Namen verbunden werden. Beispiel : Col du Tourmalet, Col de la Croix de
Fer, Puerto de la Bonaigua, Passo dello Stelvio, Sustenpass, usw.
Es kann vorkommen, daß ein Pass durch seinen Titel allein benannt wird.
Beispiel : Le Collet (FR-04-0738) oder Le Col (FR-26-0410)
Andererseits wird ein Ort, der ohne Bezeichnung ist, nicht als Pass berücksichtigt,
selbst wenn er dem topographischen Kriterium entspricht. Beispiel: "La
Baraque" oder "La Chapelle".
Die Nominierung eines Passes muß dem Gebrauch gewidmet sein und in Referenzquellen
erwähnt werden, die vom Klub für verläßlich gehalten werden. Als verläßliche
Referenzquellen werden genannt:
Straßen- oder topographischen Karten,
die entweder von offiziellen Organisationen ausgegeben werden, oder von
privaten Herausgebern, deren Kompetenz anerkannt ist.
- Ortsnamendatenbanken, die mit einer numerischen
Kartographie verbunden sind und von denselben vorstehend erwähnten Organisationen
ausgegeben werden.
- Katasterblätter und historische Karten,
deren Maßstab und die Graphik es erlauben, einen Pass eindeutig zu lokalisieren.
- Passschilder oder Wegweiser, Karten oder
Informationstafeln, die entweder durch offizielle Organisationen oder
durch kompetente Gebirgsvereine aufgestellt wurden.
- Führer, die durch für ihr Ernsthaftigkeit
und ihre Kenntnis des Geländes bekannte Gebirgsvereine, veröffentlicht
wurden: z. B. französische, italienische Alpenvereine, vogesischer Klub.
Die Nominierung der Pässe aufgrund mündlicher
Tradition oder durch Erwähnung durch Reiseführer kann als ein erster Anhaltswert
angesehen werden, der durch weitere Untersuchnungen in den oben erwähnten
Quellen bestätigt werden muß.
ls nicht ausreichende Referenzquellen werden Parcours und Broschüren von
Radausflügen und/oder von Radwettbewerben anerkannt. Die Erwähnungen "Col
du Mont Ventoux" oder "Col de l’Alpe d’Huez" auf solchen Dokumenten machen
aus diesem Gipfeln oder Höhenkurorten keine Pässe im Sinne unserer Spielregel.
Kommentare zu Artikel 3:
Es wird insbesondere betont, dass kein Photo
vor den Passschildern verlangt wird.
Die Deklaration überquerter Pässe basiert auf Ehrenwort.
Photos von Pässen und Landschaften, Beschreibungen von Bergausflügen und
von Zusammenkünften Radfreunden sind stets von der Redaktion der jährlichen
Zeitschrift geschätzt.
Kommentar zu Artikel 4:
Der Klub der hundert Pässe
behält sich das Recht vor, auf Passschildern oder auf Karten bezeichnete
Pässe, die auf Betreiben von Vertretern oder Verwaltern von Straßenbauämtern
mit dem einzigen Ziel der Erhöhung der Anzahl der Pässe der Kataloge installiert
wurden, nicht anzuerkennen. Andererseits wird die Forschung der Pässenominierung
in den Gebräuchen und der lokalen Tradition und den zugehörigen Dokumenten
in vollem Umfang unterstützt.
Kommentare zu Artikel 5:
Das sommerliche Treffen
(traditionell ams 15. August) hat einen internationalen Charakter, es
wird vom Klub organisiert, der den Mitgliedern im Rahmen des Aufenthaltes
die Entdeckung der Pässe der Umgebung empfiehlt.
Andere regionale Zusammenkünfte oder Konzentrationen werden auf Initiative
von territorialen Moderatoren vorgeschlagen.
Die Organisation lokaler Ereignisse auf Initiative von Mitgliedern des
Klubs ist durchaus möglich; Zeitplan, die Treffpunkte und Kurzprogramm
dieser Treffen werden in der jährlichen Zeitschrift veröffentlicht.
Kommentare zu Artikel 6:
Diese Verpflichtung bedeutet
insbesondere, Pässelisten vorzulegen, die den Referenzkatalogen und der
Definition der Pässe entsprechen, die durch den Klub anerkannt sind.
Die Übermittlung der Listen ist eine gute Gelegenheit, dem Sekretariat
oder den Delegierten eine Entdeckung von Pässen mitzuteilen, die die Kataloge
erweitern können.
Organisationsplan des Klubs
der hundert Pässe
Der Klub der hundert Pässe ist eine
Vereinigung nach dem Gesetz von 1901, das durch einen Verwaltungsrat von
8 Mitgliedern verwaltet wird, die für eine Dauer von 4 Jahren durch die
Gesamtheit der Mitglieder mit bezahlten Beitrag gewählt wird. Der Klub
gehört dem FFCT (Fédération Française de Ciclozourisme) unter Nr. 6384
an und kann in diesem Zusammenhang auf Antrag eine föderale Lizenz mit
Versicherung für seine Mitglieder vorschlagen.
Der Klub bedient sich eines Netzes von territorialen und nationalen Delegierten,
um das Sekretariat in seiner Aufgabe des Empfangs und der Bewertung der
jährlichen Listen von Pässsen, die von den Mitgliedern überquert wurden,
zu entlasten. In der jährlichen Zeitschrift wird in der "Ehrentabelle"
für jedes Mitglied der Mitgliedsbeitrag, die Gesamtanzahl der überquerten
Pässe sowie die Anzahl der Pässe von mehr als 2000 m gelistet.
Arbeitsgruppen, die in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsrat von Freiwilligen
gebildet werden, gute sprachliche Kenntnisse und einen Zugang zur lokalen
Kartographie haben, erarbeiten die Entwürfe von Pässekatalogen für ein
Land und Aktualisieren den Katalog in zeitlichen Abständen. Dei Entwürfe
und Aktualisierungen werden der CERP (Commission d'éthique, de réflexion
et de proposition) zur Stellungnahme unterbreitet.
Die CERP besteht aus Mitgliedern, die vom Verwaltungsrat aufgrund ihrer
Erfahrung und Kompetenz ernannt wurden. Sie übernimmt es, dem Verwaltungsrat
die jährliche Aktualisierung des Kataloges der Pässe von Frankreich vorzuschlagen.
Sie bestimmt aus ihrer Mitte einen oder mehrere Berichterstatter der/die
beauftragt wird/werden, die Vorschläge der Arbeitsgruppen in den Pässekatalogen
zu untersuchen. Nach Austausch der Ansichten und aller Informationen entscheidet
der Verwaltungsrat in letzter Instanz über die möglichen Streitfälle und
veröffentlicht die Kataloge. Jede Veröffentlichung eines Kataloges oder
einer Aktualisierung überschreibt die vorhergehenden Veröffentlichungen.
Club des Cent Cols
Thierry Labour
21 rue des Trois Bûches
F-26120 Malissard
(Frankreich)
E-mail: secretaire@centcols.org
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