Logistik - Ein Überblick
4.1 Definition des Begriffes "Betriebsreife"
Unter dem Begriff "Betriebsreife" versteht man die Verfügbarkeit aller notwendigen Mittel, Anlagen und des erforderlichen Betriebs- und Wartungspersonals zur Versorgung und zur Betreuung einer technischen Anlage, um einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten.
Eine technische Anlage ist gemäß [100] betriebsreif, wenn
alle Einrichtungen, Sonderwerkzeuge, Prüf- und Meßgeräte für Betrieb, Instandhaltung und Ersatzteilversorgung verfügbar sind,
der Ersatzteil-Erstbedarf verfügbar ist,
der Versorgung des Ersatzteil-Folgebedarfs gesichert ist,
das Personal für Betrieb, Instandhaltung und Ersatzteilversorgung verfügbar und ausgebildet ist,
die Materialgrundlagen beim Betreiber vorhanden sind,
die Dokumentation für die Bedienung und Instandhaltung beim Betreiber verfügbar ist,
die Betreuung und Instandsetzung sichergestellt ist.
Abbildung "Logistikaufgaben in den Phasen des Lebenszyklus" gibt einen Überblick über die logistischen Einzelaufgaben während des Lebenszyklus, die zur Planung, Herstellung und Erhaltung der Betriebsreife notwendig sind. Zu den dargestellten Aktivitäten können, abhängig vom Programm oder Projekt, weitere spezifische Aufgabenpakete hinzukommen oder wegfallen.
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| Stand: 14. September 2009 |
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Copyright©: Hubert Becker, 1995 |
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